Staatliche Schulämter Amberg-Stadt / Amberg-Sulzbach
Ansprechpartner zu Fragen des Datenschutzes:
Karlheinz Gorzella MS Krötensee |
Ilse Greißinger MS Krötensee |
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Die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten
- Durchführung datenschutzrechtlicher Freigabeverfahren
- Führen des Verfahrensverzeichnisses
- Beratung der Beschäftigten
- Hinwirkung auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Verordnungen
Grundregeln für den behördlichen Datenschutz
- Die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur aufgrund einer Einwilligung des Betroffenen oder einer gesetzlichen Erlaubnis oder Anordnung zulässig.
- Die gesetzlichen Rechte der Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten können auch durch eine Vereinbarung weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.
- Es dürfen nur die für die Erledigung der Dienstgeschäfte nötigen Daten erfasst werden.
- Die erfassten Daten dürfen nur für die vorgesehenen Zwecke verwendet werden.
- Für Räume in denen personenbezogene Daten erfasst / verarbeitet werden muss eine Zutrittskontrolle erfolgen.
- Der Zugang und der Zugriff auf die Daten im Computersystem muss geregelt und abgesichert sein (Passwort).
- Es muss nachvollziehbar sein, wer Daten eingeben, ändern und weitergeben darf.
- Personenbezogene Daten dürfen nicht verlorengehen und müssen daher gesichert werden. Eine Löschung gemäß der gesetzlichen Fristen ist aber vorgeschrieben.
Datenschutzrelevante Links:
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz: http://www.datenschutz-bayern.de/
Broschüre Datenschutz in der Schule: http://www.datenschutz-bayern.de/0/Broschuere_Schule.pdf
Allgemeines Datenschutzrecht: http://www.datenschutz-bayern.de/nav/1202.html
Telemediengesetz: http://www.datenschutz-bayern.de/nav/1209.html
Datenschutz: Gesetze, Verordnungen: http://www.km.bayern.de/ministerium/recht/datenschutz.html